„Ist unser Strafrecht zukunftsfähig?" lautete das Thema des Rechtspolitischen Kongresses des Bundesarbeitskreises Christlich Demokratischer Juristen (BACDJ) der CDU Deutschlands, welcher am 17. und 18. April 2015 traditionell in Karlsruhe stattfand. Mit ca. 180 interessierten Teilnehmern war dieser gut besucht.
Über den dringlichen Reformbedarf im Straf- und Strafprozessrecht diskutierten in drei Panels Experten aus Politik, Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft. Das Hauptreferat hielt der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Herr Professor Herbert Landau. Herr Professor Landau beschrieb in seinem Vortrag zur „Jüngeren Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Straf- und Strafprozessrecht" die Veränderungsdynamik des Deutschen Strafrechtssystems und die daraus resultierende Überlastung der Strafjustiz. Sowohl der Festredner Professor Landau, als auch die Referenten und Diskutanten der Foren „Strafprozessrecht", „Strafrecht" und „Reformbedarf" formulierten im Verlauf der Sitzung den Wunsch nach der Stärkung des Deutschen Strafrechtssystems. Inwieweit es für eine solche Stärkung Reformen in weiten Teilen des Straf- und Strafprozessrechts bedarf, wurde innerhalb der Foren, aber auch mit den Teilnehmern im Saal ausgiebig diskutiert.
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