Integration für Alle

20.07.2016

Pressemitteilung des LACDJ Baden-Württemberg

Die Begriffe Parallelgesellschaften, Friedensrichter und Zwangsehen belegen, dass die Integration bei einem Teil der Migranten in der Vergangenheit nicht gelungen ist. Das von der Bundesregierung geplante Integrationsgesetz darf sich daher nicht auf die aktuellen Einwanderer beschränken. Es muss Maßnahmen enthalten die auch auf Ausländer anwendbar sind, die sich schon länger in Deutschland aufhalten und nicht ausreichend integriert sind. Auch dieser Personenkreis muss gefördert und gefordert werden. „Es kann nicht sein, dass wir in Gerichtsverfahren mit Migranten, die schon lange in Deutschland leben, Dolmetscher auf Staatskosten beschäftigen“, so der Landesvorsitzende des LACDJ, Dr. Alexander Ganter. Der Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen fordert daher auch für „Alt-Migranten“ Maßnahmen zur Förderung der Integration in die deutsche Gesellschaft. Wer sich der Förderung und damit der Integration entzieht, muss dann mit Konsequenzen bis hin zum Entzug des Aufenthaltsrechts rechnen.